02-03-2020, 15:07
Es ist glaub ich ein Mythos, nur weil man noch die Stkl III hätte, dass diese auch für den Unterhalt relevant sei. Bei mir reichte bisher immer der Hinweis, dass selbstverständlich nur die StKl IV bzw. nach Scheidung I als Grundlage dienen kann. Niemand, nicht das Gericht, nicht die Gegenseite hat sich jemals dagegen gestemmt. Im Trennungsjahr werdet ihr ja eh noch zusammen veranlagt, dein steuerliches Plus musst du ihr dann eh ausgleichen. Was effektiv zu IV/IV führt. Im Jahr danach eh I.