04-03-2020, 16:53
Neues, um diesen alten Thread aufleben zu lassen und ebenso Interessantes:
Ich habe die Nummer auch durchgezogen, um zukünftig bei berechtigtem Interesse, diesen Tip an andere Väter weiter geben zu können. Daher hier erst nochmal den Ablauf:
1. Ich hatte den "Datenschutz-Horrorbrief" modifiziert und an das Jugendamt mit der Bitte um Auskunft versendet.
2. Antwort des Jugendamtes, in der zwar auf Löschfristen und anderes teils oberflächlich hingewiesen wurde aber auch, dass mir die Daten selbst vorlägen.
Danach habe ich eine Pause gemacht und mich u.a. mit der DSGVO weiter auseinandergesetzt (und bin immer noch dran). Gespräche mit "Kollegen" ergaben auch Skepsis, ob die DSGVO überhaupt greife und zuständig sei.
3. Weiterer Brief an das Jugendamt, dass meinem Begehr mit diesem Antwortschreiben nicht abgeholfen werden könne mit erneuter Fristsetzung
4. Die Frist verstrich und es erfolgte keine Antwort des JA
5. Schreiben an den Datenschutzbeauftragten des Landkreises mit entsprechender Begründung
6. Antwort des JA mit Schreiben und Übersendung der paginierten Akte (2 Kilo) nebst Hinweis, dass Unterbrechungen der Paginierung dem Zurückhaltungsrecht von Sozialdaten Dritter diene (was auch so richtig ist) und ich "von der Vollständigkeit der Akte ausgehen dürfe".
Ich habe die Nummer auch durchgezogen, um zukünftig bei berechtigtem Interesse, diesen Tip an andere Väter weiter geben zu können. Daher hier erst nochmal den Ablauf:
1. Ich hatte den "Datenschutz-Horrorbrief" modifiziert und an das Jugendamt mit der Bitte um Auskunft versendet.
2. Antwort des Jugendamtes, in der zwar auf Löschfristen und anderes teils oberflächlich hingewiesen wurde aber auch, dass mir die Daten selbst vorlägen.
Danach habe ich eine Pause gemacht und mich u.a. mit der DSGVO weiter auseinandergesetzt (und bin immer noch dran). Gespräche mit "Kollegen" ergaben auch Skepsis, ob die DSGVO überhaupt greife und zuständig sei.
3. Weiterer Brief an das Jugendamt, dass meinem Begehr mit diesem Antwortschreiben nicht abgeholfen werden könne mit erneuter Fristsetzung
4. Die Frist verstrich und es erfolgte keine Antwort des JA
5. Schreiben an den Datenschutzbeauftragten des Landkreises mit entsprechender Begründung
6. Antwort des JA mit Schreiben und Übersendung der paginierten Akte (2 Kilo) nebst Hinweis, dass Unterbrechungen der Paginierung dem Zurückhaltungsrecht von Sozialdaten Dritter diene (was auch so richtig ist) und ich "von der Vollständigkeit der Akte ausgehen dürfe".