06-03-2020, 01:52
(04-03-2020, 18:55)kay schrieb:(04-03-2020, 18:29)Zahlesel_RUS schrieb: Du bist nicht bereit wie wir zu handeln, für dich ist leichter/billiger das Kind an die Mutter gegen Titel zu verkaufen. Es ist dein Recht, dafür hast du kein Gewissen.
Die Kosequenzen sind, dass Du kurz vorm Einfahren bist. JonDon wird einfahren bei seiner Vorstrafe wenn das irgendwann rauskommt und das kommt raus. Dicke Eier und Ehre ist ja schoen und gut, nur waere mir meine Freiheit wichtiger. Aber das muss letztendlich jeder fuer sich selbst entscheiden.
Zwei Anmerkungen:
In diesem Forum lesen auch Richter, Staatsanwälte, Feministische Gruppierungen mit. Ich glaub, die Betriebsmittelbereitstellung käme nicht umhin, die betreffende IP nach staatsanwaltschaftlicher Verfügung herauszugeben. Solche Dinge würde ich nie öffentlich machen.
Jetzt kommt aber das Aber:
Urkundenfälschung ist nur gegeben, wenn ein (verändertes) Original bzw. ein mutmasslich als Original anzusehendes (gefälschtes) Dokument verwendet wird. Legt man jedoch eine offensichtliche Fotokopie vor, welche sich vom Original nur (wunschgemäß) unterscheidet, so ist dieser Tatbestand üblicherweise nicht erfüllt. Dafür werden etwas seichtere Paragrafen herangezogen, Täuschung o.ä.