13-08-2009, 11:58
Weitere Folge: Das Jugendamt in Person der Beistände kann jetzt nach Herzenslust wegen jedem Bagatellbetrag klagen und wird schon wegen der finanziellen Keule gewinnen, die auf den Verpflichteten herabsaust.
Beispiel: Verpflichteter unterzeichnet Titel Stufe 1, Jugendamt hätte gerne Stufe 2. Es handelt sich also um 15 EUR, Streitwert 180 EUR. Sowas hat man früher selbst erledigt, man ging zum Gerichtstermin, legt dort vor was vorzulegen war und sprach mit dem Richter, fertig. Jetzt: Anwalt beauftragen ist Pflicht, dessen Erstberatung bereits über 200 EUR kostet - mehr wie der gesamte Streitwert.
Das Jugendamt kann also einfach nach Herzenslust jedes zusätzliche Prozent herausklagen kraft der Tatsache, dass hier der Staat selber ohne weitere explizite Kosten klagt, obwohl das Ganze eine rein zivilrechtliche Angelegenheit ist. Für den Verpflichteten wird es jedoch jedesmal sehr teuer, er wird sich überlegen ob "das Recht" ihm das wert ist. Das einzigartige Konstrukt "Beistandschaft" gewinnt hier ganz neue Dynamik und bietet ein weite Spielwiese für die überwiegend moralisch und ethisch verkommenen Subjekte des Jugendamts, die diese Tätigkeit ausüben.
Beispiel: Verpflichteter unterzeichnet Titel Stufe 1, Jugendamt hätte gerne Stufe 2. Es handelt sich also um 15 EUR, Streitwert 180 EUR. Sowas hat man früher selbst erledigt, man ging zum Gerichtstermin, legt dort vor was vorzulegen war und sprach mit dem Richter, fertig. Jetzt: Anwalt beauftragen ist Pflicht, dessen Erstberatung bereits über 200 EUR kostet - mehr wie der gesamte Streitwert.
Das Jugendamt kann also einfach nach Herzenslust jedes zusätzliche Prozent herausklagen kraft der Tatsache, dass hier der Staat selber ohne weitere explizite Kosten klagt, obwohl das Ganze eine rein zivilrechtliche Angelegenheit ist. Für den Verpflichteten wird es jedoch jedesmal sehr teuer, er wird sich überlegen ob "das Recht" ihm das wert ist. Das einzigartige Konstrukt "Beistandschaft" gewinnt hier ganz neue Dynamik und bietet ein weite Spielwiese für die überwiegend moralisch und ethisch verkommenen Subjekte des Jugendamts, die diese Tätigkeit ausüben.