06-03-2020, 20:13
In der Praxis ist es aufwendiger, pfändungsfreie Beträge über die ca. 850 EUR hinaus geltend zu machen. Bei einer Lohnpfändung kann der Arbeitgeber das Abführen von Geld nach §850a Nr. 3 ZPO an den Gläubiger zwar ablehnen, aber bei einer Kontenpfändung (die ist beliebter) wird einfach alles abgehobelt und es liegt an dir, den Betrag incl. Nachweisen zu erhöhen. Bei Einzelzahlungen wäre das ein wiederkehrender Vorgang.