06-03-2020, 20:20
Ja, die können im Unterhaltsverfahren auch beim Arbeitgeber direkt auflaufen und dort Auskünfte einholen, siehe § 236 FamFG. Das ist aber wieder ne andere Baustelle, Unterhalt festlegen. Pfänden läuft anders. Da wird einfach alles abgegriffen, was halt da ist. Ist es nicht genug, hast du eine Vermögensauskunft abzugeben. Hier das Formular: http://www.schuldenhammer.de/wp-content/...skunft.pdf
Von Photoshop-getunten Dokumenten rate ich ab, das kann nicht nur bei der Vermögensauskunft ins Gefängnis führen. Andererseits bist du dort auch versorgt und untergebracht, Problem also auch gelöst...
Von Photoshop-getunten Dokumenten rate ich ab, das kann nicht nur bei der Vermögensauskunft ins Gefängnis führen. Andererseits bist du dort auch versorgt und untergebracht, Problem also auch gelöst...