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Nach Titulierung Jobverlust
#28
Was soll das? 2100 EUR Pfändungsgrenze, aber nur 1500 EUR Einkommen und du überlegst dir ernsthaft, wie du das Kindergeld verstecken kannst? In welches Glas schütte ich jetzt den 0,1 Liter Rest Bier, wo doch mein Bierkrug schon halbvoll ist und nur noch 0,2 Liter Platz hat?

Im übrigen werden alle staatlichen Leistungen oder Leistungen von Sozialversicherungen am leistesten nicht erst auf dem Zielkonto gepfändet, sondern schon an der Quelle abgezweigt. Rente, Arbeitslosengeld, Finanzamt (Steuerrückzahlung!) - alles schon vorher weg.

Vielleicht bleiben wir auch mal beim Fall der Fragestellers statt wieder in eigene Süppchen hinein abzuirren.
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RE: Nach Titulierung Jobverlust - von Austriake - 06-03-2020, 18:38
RE: Nach Titulierung Jobverlust - von Bitas - 06-03-2020, 18:42
RE: Nach Titulierung Jobverlust - von p__ - 06-03-2020, 19:45
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RE: Nach Titulierung Jobverlust - von p__ - 07-03-2020, 19:27

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