06-03-2020, 23:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2020, 23:24 von Zahlesel_RUS.)
nein, die Kinder leben doch bei mir zu 50% seit über 15 Monaten
und die Unterhalts Restschulden beziehen sich von über einem Jahr, so kann keiner nach §850D bis zu 800 EUR pfänden
und die Unterhalts Restschulden beziehen sich von über einem Jahr, so kann keiner nach §850D bis zu 800 EUR pfänden
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch