07-03-2020, 00:09
Hallo zusammen,
in irgendeinem Schreiben habe ich von Rentenpfändung gelesen.
Das der Gläubiger an die Rentenkasse darf.
Ist es Möglich, wenn ich noch nicht in der Rente bin?
Ich habe ich immer noch nicht Versorgungsausgleich abgeschlossen und würde gern meine Rente pfänden lassen.
Dannch könnte ich ein großes Nichts mit meiner Ex teilen. Geht das?
in irgendeinem Schreiben habe ich von Rentenpfändung gelesen.
Das der Gläubiger an die Rentenkasse darf.
Ist es Möglich, wenn ich noch nicht in der Rente bin?
Ich habe ich immer noch nicht Versorgungsausgleich abgeschlossen und würde gern meine Rente pfänden lassen.
Dannch könnte ich ein großes Nichts mit meiner Ex teilen. Geht das?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch