13-08-2009, 12:17
Darf der Anwalt überhaupt ein gesondertes Honorar für Erstberatung verlangen?
Oder anders gefragt: wird ein normal denkender Anwalt überhaupt wegen eines Streitwerts von 180€ tätig nach RGV (o.ä.)? Bzw. darf ein Anwalt ein Mandat ablehnen?
Oder anders gefragt: wird ein normal denkender Anwalt überhaupt wegen eines Streitwerts von 180€ tätig nach RGV (o.ä.)? Bzw. darf ein Anwalt ein Mandat ablehnen?