09-03-2020, 03:06
(09-03-2020, 00:59)p__ schrieb: Verwirkung ist nicht so einfach, die Beschlüsse dazu weisen eine erhebliche Bandbreite auf. Wichtig ist das Pflichtprogramm, der Antrag zur Abänderung. Einstellung der Pfändung gegen feste Raten. Dann ist das grösste Loch gestopft. Das Bonusprogramm wäre, wenn ein Teil der Gelder verwirkt wäre.
Richtig, wie oben schon angedeutet dürften bei mir aber gleich mehrere Verwirkungsgründe vorliegen. Die Richterin hatte ja auch schon im letzten Verfahren festgestellt, das wohl Verwirkung eingetreten sei. Bin mal gespannt. Natürlich, das wäre DAS Bonusprogramm!
+++++++++[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif] sondern im Ergebnis Ihrer Mandantin sogar durch Rechtsanwendungsfehler massiv geschadet.++++++++++++++++++++++++[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Ja, aus zumindest meiner Sicht könnte meiner Tochter so etwas wohl auch drohen.[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Hab meiner Anwältin heute erstmal meine Stellungsnahme zu dem obigen Pamphlet geschrieben.[/font]