13-08-2009, 12:51
(13-08-2009, 11:58)p schrieb: Das Jugendamt kann also einfach nach Herzenslust jedes zusätzliche Prozent herausklagen kraft der Tatsache, dass hier der Staat selber ohne weitere explizite Kosten klagt
Ich hab das Gesetz jetzt nicht so genau gelesen, aber müßte das Jugenamt respektive das vertretene Kind nicht auch einen Anwalt nehmen? Oder ersetzen die Behördenmitarbeiter diesen?
Auch wenn das Kind regelmäßg PKH bekommen würde, würde sich die Anzahl der guten Anwälte, die dafür arbeiten, wohl eher in Grenzen halten.