10-03-2020, 15:24
@Austriake
Gar keine Frage, sie wird es dabei nicht belassen. Ich soll weg!
Sie empfindet meine bloße Existenz schon als einen Affront.
Für sie gibt es etliche Gründe, warum ich mich verpissen soll.
Ich war nur als Samenspender gut, alles andere paßt ihr inzwischen nicht mehr. Der Grund warum sie die Daumenschrauben anzieht ist, weil sie unter anderem realisiert, dass ich auf einen ausgedehnteren Umgang hinaus arbeite (das jetzige Pensum ist ein Witz!) und sich abzeichnet, dass ich auf kurz oder lang einen erneuten Anlauf für das GSR nehmen werde.
Auf der einen Seite stellt die Ex mich als einen väterlichen Totalausfall dar, paradoxerweise auf der anderen Seite gibt sie vor den Ämtern, der KiTa, dem Gericht an, mein Umgang mit dem Kind sei sehr liebevoll, und dass es sich sehr freut, wenn es mich wiedersieht.
Ja, ich gehe davon aus, dass sie einen neuen Vollhorst gefunden hat. Zumindest war das noch der Stand vor ein paar Monaten. Er selbst scheint keine Kinder zu haben.
Ich habe keinen Einblick in ihr Leben, und ich gewähre ihr keinen in meins.
Und ja, ich habe ihr schon vor bald zwei Jahren eingestanden, dass ich seit kurz nach unserer Trennung, mit einer Frau zusammen bin, die ein sechsjähriges Kind hat.
Die neue Beziehung ist stabil, wir sind eine sehr harmonische Patchworkfamilie. Mein Kind fühlt sich bestens in unserem kleinen Familienverbund.
Das sind ja schon mal zwei offensichtlich gute Gründe mich entsorgen zu wollen!
Und dennoch bietet mir die Erkenntnis darüber keine Stellschrauben.
Oder fallen dir da welche ein?
Eine Anwältin hat vorgeschlagen, dass meine jetzige Partnerin eine Eidesstattliche Erklärung verfasst, in der sie mich im besten Licht darstellt.
Habt ihr da Erfahrungen mit? Kann das vor Gericht/Jugendamt ziehen?
Was die Dokumentation des Zustandes des Kindes angeht: Reichen da schriftliche Aufzeichnungen oder soll ich das auf Video dokumentieren?
Bei Schriftlichen könnte ich ja genauso rückwirkend irgendeinen passenden Müll niederschreiben.
Welchen Aussagewert hat die Protokollierung, wenn sie nicht unmittelbar nach erfolgtem Umgang von einer "Kontrollinstanz" gesichtet und festgehalten wird?
Und ja, ich werde künftig versuchen immer Begleitzeugen für die Übergaben einzuspannen.
@kay
ich höre immer von allen Seiten, dass Ton- und Bildaufzeichnungen beim Fam.gericht keine Berücksichtigung finden, wenn sie entlastend sind.
Das Gegenteil ist der Fall, wenn sie belastend sind.
Wenn ich im Bild eine Axt halte oder man auf Audio hört, wie ich ihr drohe sie umzulegen, dann zählt das (nachvollziehbarerweise) sehr.
Kennt ihr wirklich Fälle, wo entlastendes Video/Ton-Material vom Richter anerkannt wurde?
Wenn ja, dann wäre ne Dashcam vermutlich am praktikabelsten. Man positioniert das Auto so, dass die Cam die Übergabe festhält.Ton aufnehmen geht dabei meines Wissens nach nicht.
Auch hab ich Bedenken wegen der Erfolgsaussichten, weil Ton leicht geändert und aus dem zeitlichen Kontext gelöst werden kann, so dass die Beweisbarkeit des Zeitpunkts da viel schwieriger ist, als bei Videomaterial.
Bei uns läuft seit 1,5 Jahren alles Schriftlich. Das mache ich zu meinem eigenen Schutz, um mich nicht unnötig aus der Reserve locken zu lassen, und ihr möglichst wenig Gestaltungsspielraum zum Ausschlachten zu bieten.
@p__
Ja, das Kind geht in den Kindergarten. Allerdings verhindert sie bisher erfolgreich Übernachtungen, damit fällt dein Vorschlag mit den KiGa-Übergaben bisher weg.
Danke für deine Einschätzung zu der Sinnhaftigkeit der schriftlichen Rückmeldung, ich werde eine Antwort auf das Schreiben unterlassen.
Ich vertraue auf deinen Rat, du wirkst auf mich sehr kompetent.
Die Überlegung, die ich an ein Rückschreiben geknüpft habe war, ihr zusätzliche Kosten zu bereiten, wenn jetzt ein reger Briefwechsel in Gang gebracht würde.
Die Ex verdient zu viel um Verfahrenskostenhilfe zu bekommen aber zu wenig, als dass ihr die Anwaltskosten egal wären.
Womit du mit deiner Einschätzung allerdings falsch liegst, ist die von dir beschriebene Atmosphäre bei den Übergaben.
Ob du es glaubst oder nicht, aber die Momenten sind geprägt von überschwänglicher Freude bei mir und dem Kind.
Da gibt es keine Momente unbehaglicher Ruhe. Das Ganze läuft mit der Mutter sehr zügig ab, und ich konzentriere mich voll aufs Kind.
Selbst wenn mir klar ist, dass die Chancen hoch sind, dass ich mein Kind verliere. Ich werde es nicht kampflos hergeben. Die Mutter ist auch nur aus Fleisch und Blut, ich kenne sie!
Ich weiß, dass der Krieg, den sie völlig ohne Not initiiert hat, ihr an die Substanz geht. Sie kann sich das nicht ewig erlauben.
Mir ist ein Showdown in den nächsten Monaten lieber, als ein stiller und langsamer Abschied vom Kind.
Gar keine Frage, sie wird es dabei nicht belassen. Ich soll weg!
Sie empfindet meine bloße Existenz schon als einen Affront.
Für sie gibt es etliche Gründe, warum ich mich verpissen soll.
Ich war nur als Samenspender gut, alles andere paßt ihr inzwischen nicht mehr. Der Grund warum sie die Daumenschrauben anzieht ist, weil sie unter anderem realisiert, dass ich auf einen ausgedehnteren Umgang hinaus arbeite (das jetzige Pensum ist ein Witz!) und sich abzeichnet, dass ich auf kurz oder lang einen erneuten Anlauf für das GSR nehmen werde.
Auf der einen Seite stellt die Ex mich als einen väterlichen Totalausfall dar, paradoxerweise auf der anderen Seite gibt sie vor den Ämtern, der KiTa, dem Gericht an, mein Umgang mit dem Kind sei sehr liebevoll, und dass es sich sehr freut, wenn es mich wiedersieht.
Ja, ich gehe davon aus, dass sie einen neuen Vollhorst gefunden hat. Zumindest war das noch der Stand vor ein paar Monaten. Er selbst scheint keine Kinder zu haben.
Ich habe keinen Einblick in ihr Leben, und ich gewähre ihr keinen in meins.
Und ja, ich habe ihr schon vor bald zwei Jahren eingestanden, dass ich seit kurz nach unserer Trennung, mit einer Frau zusammen bin, die ein sechsjähriges Kind hat.
Die neue Beziehung ist stabil, wir sind eine sehr harmonische Patchworkfamilie. Mein Kind fühlt sich bestens in unserem kleinen Familienverbund.
Das sind ja schon mal zwei offensichtlich gute Gründe mich entsorgen zu wollen!
Und dennoch bietet mir die Erkenntnis darüber keine Stellschrauben.
Oder fallen dir da welche ein?
Eine Anwältin hat vorgeschlagen, dass meine jetzige Partnerin eine Eidesstattliche Erklärung verfasst, in der sie mich im besten Licht darstellt.
Habt ihr da Erfahrungen mit? Kann das vor Gericht/Jugendamt ziehen?
Was die Dokumentation des Zustandes des Kindes angeht: Reichen da schriftliche Aufzeichnungen oder soll ich das auf Video dokumentieren?
Bei Schriftlichen könnte ich ja genauso rückwirkend irgendeinen passenden Müll niederschreiben.
Welchen Aussagewert hat die Protokollierung, wenn sie nicht unmittelbar nach erfolgtem Umgang von einer "Kontrollinstanz" gesichtet und festgehalten wird?
Und ja, ich werde künftig versuchen immer Begleitzeugen für die Übergaben einzuspannen.
@kay
ich höre immer von allen Seiten, dass Ton- und Bildaufzeichnungen beim Fam.gericht keine Berücksichtigung finden, wenn sie entlastend sind.
Das Gegenteil ist der Fall, wenn sie belastend sind.
Wenn ich im Bild eine Axt halte oder man auf Audio hört, wie ich ihr drohe sie umzulegen, dann zählt das (nachvollziehbarerweise) sehr.
Kennt ihr wirklich Fälle, wo entlastendes Video/Ton-Material vom Richter anerkannt wurde?
Wenn ja, dann wäre ne Dashcam vermutlich am praktikabelsten. Man positioniert das Auto so, dass die Cam die Übergabe festhält.Ton aufnehmen geht dabei meines Wissens nach nicht.
Auch hab ich Bedenken wegen der Erfolgsaussichten, weil Ton leicht geändert und aus dem zeitlichen Kontext gelöst werden kann, so dass die Beweisbarkeit des Zeitpunkts da viel schwieriger ist, als bei Videomaterial.
Bei uns läuft seit 1,5 Jahren alles Schriftlich. Das mache ich zu meinem eigenen Schutz, um mich nicht unnötig aus der Reserve locken zu lassen, und ihr möglichst wenig Gestaltungsspielraum zum Ausschlachten zu bieten.
@p__
Ja, das Kind geht in den Kindergarten. Allerdings verhindert sie bisher erfolgreich Übernachtungen, damit fällt dein Vorschlag mit den KiGa-Übergaben bisher weg.
Danke für deine Einschätzung zu der Sinnhaftigkeit der schriftlichen Rückmeldung, ich werde eine Antwort auf das Schreiben unterlassen.
Ich vertraue auf deinen Rat, du wirkst auf mich sehr kompetent.
Die Überlegung, die ich an ein Rückschreiben geknüpft habe war, ihr zusätzliche Kosten zu bereiten, wenn jetzt ein reger Briefwechsel in Gang gebracht würde.
Die Ex verdient zu viel um Verfahrenskostenhilfe zu bekommen aber zu wenig, als dass ihr die Anwaltskosten egal wären.
Womit du mit deiner Einschätzung allerdings falsch liegst, ist die von dir beschriebene Atmosphäre bei den Übergaben.
Ob du es glaubst oder nicht, aber die Momenten sind geprägt von überschwänglicher Freude bei mir und dem Kind.
Da gibt es keine Momente unbehaglicher Ruhe. Das Ganze läuft mit der Mutter sehr zügig ab, und ich konzentriere mich voll aufs Kind.
Selbst wenn mir klar ist, dass die Chancen hoch sind, dass ich mein Kind verliere. Ich werde es nicht kampflos hergeben. Die Mutter ist auch nur aus Fleisch und Blut, ich kenne sie!
Ich weiß, dass der Krieg, den sie völlig ohne Not initiiert hat, ihr an die Substanz geht. Sie kann sich das nicht ewig erlauben.
Mir ist ein Showdown in den nächsten Monaten lieber, als ein stiller und langsamer Abschied vom Kind.