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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#24
(13-03-2020, 11:02)BlauerWolf schrieb: 1) Wie schaffe ich es, Informationen über das Gehalt der Mutter vor Geburt zu erhalten?

Bei der Geltendmachung von Sonder- und Mehrbedarf läuft die Einkommensermittlung genauso wie wie für anderen Unterhalt. Relevant ist also das Jahreseinkommen der letzten 12 Monate. Wenn die Mutter Mehrbedarfsgeld will (egal ob sie das selber, über einen Anwalt oder den Jugendamtsbeistand probiert), ist es nicht deine Pflicht, ihre Pflichten zu erledigen. Das kannst du auch gar nicht. Nicht du musst sie um Auskunft bitten, sondern sie muss im Päckchen mit ihrer Forderung auch die Auskunft über ihre Verhältnisse drin haben. Genau das ist ihre Pflicht. Hat sie das nicht oder nur unzureichend, dann ist die Forderung nicht substantiiert und folglich gegenstandslos. Du solltest sie dann auch nicht bezahlen.

Natürlich kann vom Regelfall abgewichen werden, der Auskunft über die letzten 12 Monate verlangt. Zum Beispiel, weil sich drastische Einkommensänderungen ergeben haben, die sich nicht mehr so schnell ändern können. So ist das wohl in eurem Fall. Davon unbenommen solltest du bei dem Versuch bleiben, ihrer Berufung auf unterschrittenen Selbstbehalt zu widersprechen, wenn sie in einer fast abbezahlten Wohnung lebt. Dieses billige Wohnen ist eigentlich ein zusätzliches Einkommen, das aus Kapitalertrag herrührt. Das Kapital, das in der Wohnung steckt. Hätte sie vermietet, würde es auch tatsächlich real fliessen und das unterhaltsrelevante Einkommen erhöhen.

Zitat:Sind Ausgaben, die in den Geltungsbereich des Sonder- bzw. Mehrbedarfs fallen von der Steuer absetzbar?

Nein. Nur einige direkte Kosten, teilweise Kindergartengebühren. Die steuerliche Situation hat nichts mit der unterhaltsrechtlichen Situation zu tun (leider).

Zitat:Die Berechnung des JAs für den Mehrbedarf priv. Krankenversicherung ist meiner Meinung falsch.

Da gibt es Spielraum. Vor Gericht werden aber Richter dazu tendieren, das  frühere hohe Gehalt der Mutter zu ignorieren, weil es nicht mehr zur Verfügung steht. Vielleicht kannst du da etwas herausholen, aber da wird das Jugendamt blockieren, es wird erst vor Gericht geklärt werden wenn jeder auf seiner Ansicht besteht.

Zitat:3) Der Sonderbedarf i.H.v. 3100€ ist in meinem Gehalt bzw. in meiner aktuell wirtschaftlichen Situation nicht möglich, insofern sollte dieser auf 1000€ bzw. max. 1500€ gedeckelt werden. Wenn die KM einen Luxuswagen braucht, dann sollte sie die 5200€ Zuschuss dafür hernehmen.

Wie gesagt, was die Erstaussattung anbelangt fehlt mir die tiefere Recherche. Ich würde aber bei so deutlichen finanziellen Unterschieden in diesem Punkt auf die Unbilligkeit der Forderung verweisen und anbieten, selbst Ware zu beschaffen, sofern das nicht schon zu spät ist. Ich habs jetzt nicht ausgerechnet, aber vielleicht fällst du mit der Sonderbedarfsforderung ja auch unter den Selbstbehalt? Du weisst, dass das der angemessene Selbstbehalt ist, nicht der notwendige? Der liegt bei mindestens monatlich 1400 EUR. Darin ist eine Warmmiete bis 550 EUR enthalten.

Zitat:=> Mir fehlen ebenfalls Nachweise und Belege für die Käufe und für die private Krankenversicherung, die ich bezahlen soll - die sollte ich doch bekommen, wenn ich auch bezahlen soll?

Ohne Nachweise kein Geld.

Zitat:Das Gehalt verschweigen in diesen Monaten geht gar nicht!

Sie versuchts eben. Du musst dich so oder so auf eine harte Durststrecke einstellen. Einigt man sich nicht, gehts vor Gericht, da brauchst einen Anwalt mit erheblichen Kosten, das wirst du abstottern müssen. Aus jeder Ecke springen dich Kosten an. Die einzige schwache Hoffnung ist, dass die Mutter irgendwann wieder Vollzeit arbeitet. Dazu kann sie aber keiner zwingen. Vielleicht richtet sie sich auch in der Teilzeit ein. Oder sie lernt jemand kennnen und spielt dann Dazuverdienerin mit Schwerpunkt Kind zu Hause...

Vergiss nicht, mal die dahinterliegende Story zu schildern. Der Fall klingt, als wäre er nicht nach Schema F abgelaufen.
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RE: Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von p__ - 13-03-2020, 15:38

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