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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#25
(12-03-2020, 16:39)BlauerWolf schrieb: S3) Berücksichtigung von hoher Miete: Für wen halten sich diese Behörden. Die möchten mir nun vorschreiben mit ÖNPV zu fahren und in eine 1-Zi.-Wohnung zu ziehen. Auf das Kinderzimmer-Argument wurde gar nicht erst eingegangen. In der Großstadt, in der ich lebe, sind die Mietpreise horrent - gerne kann mir das JA eine Wohnung suchen, Dauer: 2 Jahre.

Ich hatte seinerzeit ein ähnliches Problem. Ich solle mir doch eine kleinere Wohnung suchen, damit ich den Unterhalt zahlen kann. Und wenn das n 9qm-Zimmer wäre, weil ich mir nicht mehr leisten könne, dann wäre das eben so! Auf meinen Einwand (Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht) wie mein Kind mich denn da Besuchen, Spielen oder gar Übernachten solle und das mir dafür ja sogar rechtlich ein extra Zimmer zustünde, sagte man mir, das das für mich nicht gelte, wenn ich nicht in der Lage bin den geforderten Unterhalt zu zahlen. Im Übrigen wäre das MEIN Problem, wie ich das mit dem Kind regeln würde..............................


++++++++++[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Die Berechnung des Nettoeinkommens von der KM ist für mich absolut lächerlich - man biegt sich die Realität so hin, wie es das JA/KM will.+++++++++++++++[/font]

[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Willkommen in der Wirklichkeit  Angry [/font]
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RE: Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von Gast1969 - 13-03-2020, 16:24

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