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Gegn. Anwalt schickt mir Drohung per Brief. Reagieren? Vorstufe zu Näherungsverbot.
#16
Solange hier noch einige kriechen können, würde ich von denen, die noch genug Überlebenswillen haben hören, was sie mir anraten.

Wie bereits geschildert, hat mir der gegnerische Anwalt ein tendenziell vage formuliertes Schreiben zukommen lassen, wonach ich angezählt bin, und man in Betracht zieht ein Näherungsverbot gegen mich zu erwirken.
Obendrein kam auch der Vorwurf die Übergaben würden nicht harmonisch genug über die Bühne gehen. Zur Situation habe ich mich hier bereits schriftlich geäußert, und angekündigt, dass ich mich von erst recht darum kümmere, dass bei den Übergaben entweder ein Zeuge dabei ist, bzw. ich - zu meiner späteren Entlastung - das Geschehen aus dem Auto heraus filme (Dashcam).

Der aktuelle Stand der Entwicklung ist der, dass sich meine Annahme bestätigt hat, und meine Ex regelmäßig zur Polizei geht und dort Dinge vorträgt, die mich als Stalker darstellen sollen. Wie erwähnt, wurde ich bisher von der Polizei weder befragt noch kontaktiert.
Das hat sich nun geändert, ich habe eine Vorladung erhalten. Man wünscht meine Anwesenheit bei einer Anhörung bei der ich der Beschuldigte bin. Man unterstellt mir Nachstellung. DIe Zustellung erfolgte nicht als Einschreiben.

p__ hat dringend davon abgeraten auf den Wisch vom gegnerischen Anwalt zu reagieren, somit habe ich davon auch abgelassen.
Ich nehme aber stark an, dass man um die Anhörung nicht herum kommt.
Sehe ich das richtig?
Irgendwelche Tips für den Termin, außer sich nicht unnötig mit irgendeinem Schwachsinn aus freien Stücke zu belasten? Kann ich eine Begleitperson dorthin nehmen?
Ich muss meine Position dort möglichst glaubwürdig so vortragen, dass die Alte ein Motiv hat mich zu entsorgen, damit ich im Leben meines Kindes möglichst keine Rolle mehr spiele. Sorge- und Umgangsrechtstreit ist bei uns im Grunde daueraktuell. Das werden die Herren Beamten nicht zum ersten Mal hören.

Ich geh mal ganz stark davon aus, dass ich bei der Vernehmung nicht erwähnen darf, dass ich die Übergaben zu meinem eigenen Schutz heimlich filme. Es wird wohl niemanden interessieren, dass ich keine andere Wahl habe, da ich damit rechnen wird, dass die Ex belastende Falschaussagen zu den Übergaben machen wird.
Wenn ich richtig informiert bin, verletze ich damit eindeutig die Persönlichkeitsrechte der Person, die ohne ihre Willenserklärung gefilmt wird. Das wäre für die Ermittler ein gefundenes Fressen, denn das stützt ganz klar den Verdacht, dass ich ein Stalker bin.

Wie aber sollten dann solches Video-Material vor Gericht Beachtung finden, wenn es aus einer nicht rechtmäßigen Handlung herrührt? Ist die Idee mit den Dashcam Aufnahmen nicht grundsätzlich aussichtslos?
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RE: Gegn. Anwalt schickt mir Drohung per Brief. Reagieren? Vorstufe zu Näherungsverbot. - von Kimme und Korn - 15-03-2020, 23:02

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