16-03-2020, 14:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-03-2020, 14:05 von Vater Morgana.)
(16-03-2020, 13:41)kay schrieb: Als Beschuldigter bist Du nicht verpflichtet irgendwelche Aussagen zu machen. Mach es so wie p vorgeschlagen hat, sag einfach NICHTS. Wenn es garnicht anders geht, sag das es nicht stimmt und Du alle Vorwuerfe entschieden zurueckweist.Ich wäre hier absolut rigoros. Denn an diesem Punkt ist die Psychologie des Beschuldigten für die Ermittler der entscheidende Parameter - und Du klingst wie einer, der noch viel auf seinen Ruf gibt. Das ist ein Riesenhandicap für dich und gibt den Ermittlern Futter für ein eventuelles Verfahren. Ich würde dir DRINGENDS davon abraten, mit der Polizei auch nur Begrüßungen auszutauschen und sofort einen Rechtsbeistand zwischen dich und die Ermittler schalten. Jeder Kontakt mit der Polizei wird nicht zu deiner Entlastung beitragen. Deshalb:
- Falls Du es aus Geldmangel brauchst: zum Amtsgericht gehen, Beratungshilfeschein holen.
- Ab zum Anwalt für Strafrecht mit dem Auftrag, die Polizei von dir fernzuhalten.
- Vom Anwalt die Akte einholen lassen. Dann kannst du erstmal gucken, was die gegen dich in der Hand haben.
VM