22-03-2020, 13:04
Darauf zielte meine Frage. Also nochmal: Wenn eine Beistandschaft besteht (frag beim Jugendamt), dann darf sie keinen Anwalt mit ihrer Vertretung beauftragen. Eine Beistandschaft schliesst das aus. Die Beistandschaft würde die Mutter für den gesamten Kindesunterhaltsanspruch gegen dich vertreten.
Hat sie nur Unterhaltsvorschuss beantragt, kann die Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses gegen dich geltend machen. Was darüber hinausgeht, darf ein anderer Vertreter der Mutter geltend machen, z.B. ein Anwalt.
Hat sie nur Unterhaltsvorschuss beantragt, kann die Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt bis zur Höhe des Unterhaltsvorschusses gegen dich geltend machen. Was darüber hinausgeht, darf ein anderer Vertreter der Mutter geltend machen, z.B. ein Anwalt.