Den Editbutton habe ich noch nicht gefunden. Daher kann ich das jetzt nuch auf die Weise ran hängen.
Ist es so das:
- das KG mit 18 an die Mutter endet und das Kind es selber von 18 bis zum 19. Geburtstag (13. Abi Jahr) weiter bekommt wenn es das selbst beantragt ?
- der UHV von der UHV Kasse endet und Mutter und Vater beide bar Unterhaltspflichtig werden, selbst wenn das Kind weiter bis z.B. dem Ende des Erststudiums bei der Mutter wohnen sollte?
Den Editbutton habe ich noch nicht gefunden. Daher kann ich das jetzt nuch auf die Weise ran hängen.
ich bin mit meiner Beschreibung und meinen Fragen jetzt erst einmal durch.
Es kann nun gerne geantwortet werden.
Ist es so das:
- das KG mit 18 an die Mutter endet und das Kind es selber von 18 bis zum 19. Geburtstag (13. Abi Jahr) weiter bekommt wenn es das selbst beantragt ?
- der UHV von der UHV Kasse endet und Mutter und Vater beide bar Unterhaltspflichtig werden, selbst wenn das Kind weiter bis z.B. dem Ende des Erststudiums bei der Mutter wohnen sollte?
Den Editbutton habe ich noch nicht gefunden. Daher kann ich das jetzt nuch auf die Weise ran hängen.
ich bin mit meiner Beschreibung und meinen Fragen jetzt erst einmal durch.
Es kann nun gerne geantwortet werden.