24-03-2020, 19:10
Das kannst du nicht nur an der Volljährigkeit festmachen. Richtig ist, dass das JA ab 18 draußen ist. Rückstände zu Gunsten der Staatskasse können jedoch weiter eingetrieben werden. Ab Volljährigkeit haften beide Elternteile im Verhältnis ihres Einkommens. Solange das Kind noch in Schulausbildung ist, ändert sich bezüglich Selbstbehalt nach DDT nichts, es wird halt nur die Spalte „über 18“ als Grundlage herangezogen.
Erst mit Bestehen des Abiturs und Ablauf weiterer 3 Monate (Sommerferien) endet die s.g. Priviligierung. Danach steigt der Selbstbehalt auf 1.400 Euro und die erhöhte Erwerbobligenheit entfällt. Fiktives Einkommen kann dir keiner mehr andichten.
Beginnt das Kind ein Studium, wird das BAFÖG-Amt deine Leistungsfähigkeit prüfen. In deinem Fall wegen geringer Rente wird das eine kurze Korrespondenz, du bist Unterhaktsrechtlich raus. Solange nicht noch ein Titel bestehen sollte, welchen du aber wie ich verstehe bisher nicht an der Backe hast.
Kindergeld geht mit Volljährigkeit an das Kind selbst, wird die Mama aber wie oft üblich einsacken, solang das Kind noch zuhause wohnt.
Erst mit Bestehen des Abiturs und Ablauf weiterer 3 Monate (Sommerferien) endet die s.g. Priviligierung. Danach steigt der Selbstbehalt auf 1.400 Euro und die erhöhte Erwerbobligenheit entfällt. Fiktives Einkommen kann dir keiner mehr andichten.
Beginnt das Kind ein Studium, wird das BAFÖG-Amt deine Leistungsfähigkeit prüfen. In deinem Fall wegen geringer Rente wird das eine kurze Korrespondenz, du bist Unterhaktsrechtlich raus. Solange nicht noch ein Titel bestehen sollte, welchen du aber wie ich verstehe bisher nicht an der Backe hast.
Kindergeld geht mit Volljährigkeit an das Kind selbst, wird die Mama aber wie oft üblich einsacken, solang das Kind noch zuhause wohnt.