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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#81
heute habe ich vom Gegnerischen Anwalt über das Gericht seine Schuld anerkenntnis erhalten. Er hat die Falsche und überhöhte Pfändung zurück genommen. Nun ist zwar die Summe an sich richtig gestellt, jedoch trage ich vermutlich nun, die Kosten für meinen Anwalt selber. Zu einer Klage wird es nicht kommen, da nun durch die Rücknahme der Pfändung der Klagegrund entfallen ist.
Es ist schon lustig: Anwalt "verrechnet sich aus Versehen" und würde fast 2000€ zu viel pfänden. Ich muss einen Anwalt auf Anordnung des Gerichts nehmen; da Anwaltspflicht bei Familiensachen und dann.... ups.. doch verrechnet...
Seht Ihr eine Changse, dass ich der Gegenseite die Kosten von meinem Anwalt aufbrummen kann?
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von fragender - 24-03-2020, 23:24

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