Ist es richtig, das ein aus tiefsten Ehezeiten stammender Ehe bedingter, z.B. Auto, Waschmaschine, Wohnungseinrichtungskredit, zwar beim nach ehelichen Unterhalt gegebenenfalls als aus der Ehe stammende Belastung, einkunftsmindernd geltend gemacht werden kann,
jedoch bei der Festlegung von Kindesunterhalt, sowohl bei unter 18 als auch bei über 18 Jahren, in keiner denkbaren Konstellation berücksichtigt wird? Wenn dem so wäre, würde es sozusagen keinen Sinn machen, einen oder mehrere an der Backe klebende Ehe bedingte Kredite weiter mit sich herum zu schleppen.
jedoch bei der Festlegung von Kindesunterhalt, sowohl bei unter 18 als auch bei über 18 Jahren, in keiner denkbaren Konstellation berücksichtigt wird? Wenn dem so wäre, würde es sozusagen keinen Sinn machen, einen oder mehrere an der Backe klebende Ehe bedingte Kredite weiter mit sich herum zu schleppen.