25-03-2020, 10:23
Kredite werden beim Kindesunterhalt nicht berücksichtigt, steht auch in den Leitlinien. Es gibt sogar eine Obliegenheit zur Privatinsolvenz, damit du Kreditzahlungen los wirst und der Unterhalt bevorrechtigt bezahlt werden kann.
Deine Probleme sind noch sehr überschaubar. Mit fast 17 ist die Volljährigkeit nicht weit. Gewiss sind die Kinder noch bis 21 auf dem ersten Platz, wenn sie weiter eine allgemeinbildende Schule besuchen, aber ganz so leicht es es dann halt doch nicht mehr. Das Jugendamt fällt aus fürs Unterhalt eintreiben, ein eigener Anwalt muss bezahlt werden und plötzlich sind die Risiken so wie sie beim Pflichtigen immer schon waren: Man verliert vor Gericht und zahlt heftige Anwaltskosten selber. Vorher hatte man den kostenlosen Beistand, der einen steuerfinanzierten Full Service lieferte, während der Pflichtige den Kitt aus den Fenstern fressen musste.
Die liebe Mutter ist ab 18 ebenfalls pflichtig und unterliegt ebenso einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.
Deine Probleme sind noch sehr überschaubar. Mit fast 17 ist die Volljährigkeit nicht weit. Gewiss sind die Kinder noch bis 21 auf dem ersten Platz, wenn sie weiter eine allgemeinbildende Schule besuchen, aber ganz so leicht es es dann halt doch nicht mehr. Das Jugendamt fällt aus fürs Unterhalt eintreiben, ein eigener Anwalt muss bezahlt werden und plötzlich sind die Risiken so wie sie beim Pflichtigen immer schon waren: Man verliert vor Gericht und zahlt heftige Anwaltskosten selber. Vorher hatte man den kostenlosen Beistand, der einen steuerfinanzierten Full Service lieferte, während der Pflichtige den Kitt aus den Fenstern fressen musste.
Die liebe Mutter ist ab 18 ebenfalls pflichtig und unterliegt ebenso einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit.