25-03-2020, 10:57
p__ schrieb:Kredite werden beim Kindesunterhalt nicht berücksichtigt, steht auch in den Leitlinien. Es gibt sogar eine Obliegenheit zur Privatinsolvenz, damit du Kreditzahlungen los wirst und der Unterhalt bevorrechtigt bezahlt werden kann.Hallo, das ist imho nicht ganz richtig. Darlehen die zur Finanzierung der gemeinsamen Familienwohnung aufgenommen wurden, werden u. U. bei der Berechnung der Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Die gesamten Kosten (Grundsteuer, Versicherung, Darlehensleistung) betragen bei uns 800€ monatlich. Ich bezahle schon seit mehreren Jahren die Hälfte davon und es wurde mir zur Berechnung der Leistungsfähigkeit voll angerechnet. Meine Ex und die Kinder wohnen dort, sie bezahlt die andere Hälfte. Ganz nebenbei erwerbe ich noch Eigentum vom ersparten Unterhalt. Ich bin Mangelfall und bezahle etwa die Hälfte vom Tabellenunterhalt. Die Ex bekommt UHV.
Grüße marcus