26-03-2020, 12:27
Ich muß leider noch mal nachfragen, da ich nicht den notwendigen Durchblick habe:
Was ändert sich bzw. gilt:
- ab dem 18. Geburtstag etwas für das bei der Mutter lebende Kind, die Mutter und den Zahlvater ?
- ab Beendigung des Abiturs mit 19, etwas für das bei der Mutter oder alleine lebende Kind, die Mutter und den Zahlvater ?
- bis Beendigung der Erstausbildung (Studium), mit max 27, für das bei der Mutter oder alleine lebende Kind, die Mutter und den Zahlvater ?
In Bezug auf bestehende Ehe bedingte Kredite des Zahlvaters, habe ich es so verstanden, das sie beim KUH nur soweit berücksichtigt werden, so lange bei der Berechnung der Mindestunterhalt dadurch nicht unterschritten wird. Also sozusagen das der Mindestunterhalt beim KUH auf jeden Fall fällig wird, egal wie die Einnahmen oder die Ausgaben sind. Oder können bestehende Ehe bedingte Kredite die Zahlpflicht gegenüber der UHV Stelle auch auf Null drücken ?
Im Sozialrecht gibt es wohl nach (§30 ? irgend ein Gesetzt) Mehraufwendungen bei GdB ab 50% und oder ab Merkzeichen G. Das sind wohl dort 17% auf irgend etwas oder aber auch eventuell 160€ pauschal. Wie auch immer der Wert sein mag. Erhöhen solche aus dem Sozialrecht stammenden Mehrbedarfe, meinen Selbstbehalt von 960€ (alt 880€) auch beim KUH ?
Sorry für die vielen Fragen.
Was ändert sich bzw. gilt:
- ab dem 18. Geburtstag etwas für das bei der Mutter lebende Kind, die Mutter und den Zahlvater ?
- ab Beendigung des Abiturs mit 19, etwas für das bei der Mutter oder alleine lebende Kind, die Mutter und den Zahlvater ?
- bis Beendigung der Erstausbildung (Studium), mit max 27, für das bei der Mutter oder alleine lebende Kind, die Mutter und den Zahlvater ?
In Bezug auf bestehende Ehe bedingte Kredite des Zahlvaters, habe ich es so verstanden, das sie beim KUH nur soweit berücksichtigt werden, so lange bei der Berechnung der Mindestunterhalt dadurch nicht unterschritten wird. Also sozusagen das der Mindestunterhalt beim KUH auf jeden Fall fällig wird, egal wie die Einnahmen oder die Ausgaben sind. Oder können bestehende Ehe bedingte Kredite die Zahlpflicht gegenüber der UHV Stelle auch auf Null drücken ?
Im Sozialrecht gibt es wohl nach (§30 ? irgend ein Gesetzt) Mehraufwendungen bei GdB ab 50% und oder ab Merkzeichen G. Das sind wohl dort 17% auf irgend etwas oder aber auch eventuell 160€ pauschal. Wie auch immer der Wert sein mag. Erhöhen solche aus dem Sozialrecht stammenden Mehrbedarfe, meinen Selbstbehalt von 960€ (alt 880€) auch beim KUH ?
Sorry für die vielen Fragen.