26-03-2020, 22:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-03-2020, 22:55 von Zahlesel_RUS.)
sehr viele Wünsche.
1. jedes Wochenende einmal 24h inkl. Übernachtung
ist unüblich=kannst du vergessen
2. einmal die Woche an einem bestimmten Tag ca. 3h nach dem Kindergarten/Schule
kannst du ohne Vereinbarung durchführen, einfach früher da sein und Mutter bescheid geben
3. hälftige Feiertage und Ferien (bei Schuleintritt drei Wochen Sommerferien, usw.)
das geht, aber ob die Mutter es erlaubt... bestrafen tut sie keiner
4. Teilnahme an allen Kindergarten- und Schulveranstaltungen
sag im Kindergarten und Schule Bescheid, das sie dich genau so wie die Mutter informieren (SR hast du oder?)
5. Geburtstage abwechselnd (gerade/ungerade)
wird schwierig
6. Festlegung wonach die Mutter bei ausgefallenem Umgang zur Nachholung verpflichtet ist.
lasst sich verschreiben, aber am besten selbst nachholen. also wenn das Kind zur Schule/Kita geht kannst du es auch nachträglich abholen, wenn die Zeit ausgefallen ist. Dich genau so wie die Mutter wird keiner bestrafen
7. sollte ein Umgangswochenende auf einen Feiertag/Geburtstag fallen, der nicht beim
Umgangselternteil gefeiert wird, wird das Umgangswochenende an dem darauffolgenden
Wochenende nachgeholt
zu kompliziert
8. Festlegung wonach eine Erkrankung des Kindes kein Verhinderungsgrund für einen
Umgangsausfall sein darf, solange es transportfähig ist. Das Kind kann auch von mir
gesund gepflegt werden.
es ist schon gesetzlich durch Urteil geregelt im letzen Video von KGPG wurde dies erwähnt
9. Bzgl. der Wochenendübernachtung: Die Mutter soll das Kind zum Vater bringen, der Vater
bringt es zurück zur Mutter (Ex und ich wohnen in derselben Großstadt)
wird schwierig, da die Mutti sich bewegen soll... dies ist unüblich. Sie soll sich vom Kind erholen und nicht abholen/hinbringen
10. Sollte sich Nr.9 nicht durchsetzen lassen, könnte man Folgendes in der Vereinbarung
verankern?:
nimm das Kind nach Kita zu dir, und am Montag bring es wieder zu Kita, so ist das Problem gelöst
11. Die Umgangsregelung soll strafbewehrt sein (Ordnungsgeld)
steht bei mir in der Vereinbarung, aber die 25.000 EUR wird doch keiner verlangen....
es gibt nur eine Möglichkeit der Mutter dein Wille zu Zeigen: vorerst ohne Vereinbarung mit Ankündigung das Kind gerecht zu sich zu holen! Das war mein Weg mit den Kleinen.
Ein mal ohne "Erlaubnis" abgeholt, aber natürlich informiert
Ein Mal gerecht um ein Tag früher zu mir geholt als Ausgleich für fehlende Zeit, informiert habe ich sie natürlich auch, nach dem die Kinder bei mir waren
1. jedes Wochenende einmal 24h inkl. Übernachtung
ist unüblich=kannst du vergessen
2. einmal die Woche an einem bestimmten Tag ca. 3h nach dem Kindergarten/Schule
kannst du ohne Vereinbarung durchführen, einfach früher da sein und Mutter bescheid geben
3. hälftige Feiertage und Ferien (bei Schuleintritt drei Wochen Sommerferien, usw.)
das geht, aber ob die Mutter es erlaubt... bestrafen tut sie keiner
4. Teilnahme an allen Kindergarten- und Schulveranstaltungen
sag im Kindergarten und Schule Bescheid, das sie dich genau so wie die Mutter informieren (SR hast du oder?)
5. Geburtstage abwechselnd (gerade/ungerade)
wird schwierig
6. Festlegung wonach die Mutter bei ausgefallenem Umgang zur Nachholung verpflichtet ist.
lasst sich verschreiben, aber am besten selbst nachholen. also wenn das Kind zur Schule/Kita geht kannst du es auch nachträglich abholen, wenn die Zeit ausgefallen ist. Dich genau so wie die Mutter wird keiner bestrafen
7. sollte ein Umgangswochenende auf einen Feiertag/Geburtstag fallen, der nicht beim
Umgangselternteil gefeiert wird, wird das Umgangswochenende an dem darauffolgenden
Wochenende nachgeholt
zu kompliziert
8. Festlegung wonach eine Erkrankung des Kindes kein Verhinderungsgrund für einen
Umgangsausfall sein darf, solange es transportfähig ist. Das Kind kann auch von mir
gesund gepflegt werden.
es ist schon gesetzlich durch Urteil geregelt im letzen Video von KGPG wurde dies erwähnt
9. Bzgl. der Wochenendübernachtung: Die Mutter soll das Kind zum Vater bringen, der Vater
bringt es zurück zur Mutter (Ex und ich wohnen in derselben Großstadt)
wird schwierig, da die Mutti sich bewegen soll... dies ist unüblich. Sie soll sich vom Kind erholen und nicht abholen/hinbringen
10. Sollte sich Nr.9 nicht durchsetzen lassen, könnte man Folgendes in der Vereinbarung
verankern?:
nimm das Kind nach Kita zu dir, und am Montag bring es wieder zu Kita, so ist das Problem gelöst
11. Die Umgangsregelung soll strafbewehrt sein (Ordnungsgeld)
steht bei mir in der Vereinbarung, aber die 25.000 EUR wird doch keiner verlangen....
es gibt nur eine Möglichkeit der Mutter dein Wille zu Zeigen: vorerst ohne Vereinbarung mit Ankündigung das Kind gerecht zu sich zu holen! Das war mein Weg mit den Kleinen.
Ein mal ohne "Erlaubnis" abgeholt, aber natürlich informiert
Ein Mal gerecht um ein Tag früher zu mir geholt als Ausgleich für fehlende Zeit, informiert habe ich sie natürlich auch, nach dem die Kinder bei mir waren
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch