27-03-2020, 11:26
Ist leider ziemlich unstrukturiert. Klar, dass die Emotionen einiges überspielen, versuche aber mal, konkret zu benennen was da aufgrund welchen Antrags beschlossen wurde. Der Thread ist auch viel zu aufgeblasen, um den Unterbau verstreuter Informationsstückchen zusammenzuklauben.
Laufender Unterhalt für die Volljährige. Sie ist Studentin. Für sie sollst du 300 EUR Unterhaltsanteil zahlen. Um die Verfahrenskosten zu beurteilen, müsste man die Anträge der Parteien im Wortlaut kennen. Das sollte dein Anwalt beurteilen, ob es sich lohnt Beschwerde gegen die Kostennote einzulegen. Dass du der Tochter ihr Vermögen nachweisen musst, kann ich nicht ganz glauben. Sie ist unterhaltsfordernd und somit auskunftspflichtig. Nach § 1605 Abs. 1 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Eine Auskunft besteht aus Aufstellung nebst Nachweis. In deinem Fall ist der Vermögensstamm der Unterhaltsbegehrenden für Unterhaltsforderung relevant. Das musst du aber auch so im Antrag stehen haben.
Die Rückstandspfändung bist du los? Dann bleibt dir monatlich wenigstens mehr Geld.
Was gepfändet wird, ist nicht rückholbar, das war klar. Mir ist aus deiner Schilderung nicht klar geworden, was diese monatlich gepfändeten Gelder bewirkt haben. Wieso ist die Frage offen gelieben "ob diese überhaupt den Unterhaltsrückstand reduziert hätten"? In welche Kasse ist denn nun das Geld hin? Wenn dir vorgeworfen wird, Zahlen wären nicht belegt und du hast die aber belegt, ist das ein eindeutiger Fall fürs OLG. Richter, die Unterlagen nicht lesen sind häufig.
Wieso darf weiter gepfändet werden, wenn die Pfändung unzulässig war? Versuche das mal strukturiert zu erklären.
Auch bezüglich Verwirkung steige ich nicht durch. Klar ist, dass ein ziemlich dreh- und dehnbarer Punkt ist. Auch hier wären vorgelegte Nachweise, die die Richterin ignoriert hat eine Steilvorlage fürs OLG. Das sollte sich dein Anwalt ansehen.
Laufender Unterhalt für die Volljährige. Sie ist Studentin. Für sie sollst du 300 EUR Unterhaltsanteil zahlen. Um die Verfahrenskosten zu beurteilen, müsste man die Anträge der Parteien im Wortlaut kennen. Das sollte dein Anwalt beurteilen, ob es sich lohnt Beschwerde gegen die Kostennote einzulegen. Dass du der Tochter ihr Vermögen nachweisen musst, kann ich nicht ganz glauben. Sie ist unterhaltsfordernd und somit auskunftspflichtig. Nach § 1605 Abs. 1 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Eine Auskunft besteht aus Aufstellung nebst Nachweis. In deinem Fall ist der Vermögensstamm der Unterhaltsbegehrenden für Unterhaltsforderung relevant. Das musst du aber auch so im Antrag stehen haben.
Die Rückstandspfändung bist du los? Dann bleibt dir monatlich wenigstens mehr Geld.
Was gepfändet wird, ist nicht rückholbar, das war klar. Mir ist aus deiner Schilderung nicht klar geworden, was diese monatlich gepfändeten Gelder bewirkt haben. Wieso ist die Frage offen gelieben "ob diese überhaupt den Unterhaltsrückstand reduziert hätten"? In welche Kasse ist denn nun das Geld hin? Wenn dir vorgeworfen wird, Zahlen wären nicht belegt und du hast die aber belegt, ist das ein eindeutiger Fall fürs OLG. Richter, die Unterlagen nicht lesen sind häufig.
Wieso darf weiter gepfändet werden, wenn die Pfändung unzulässig war? Versuche das mal strukturiert zu erklären.
Auch bezüglich Verwirkung steige ich nicht durch. Klar ist, dass ein ziemlich dreh- und dehnbarer Punkt ist. Auch hier wären vorgelegte Nachweise, die die Richterin ignoriert hat eine Steilvorlage fürs OLG. Das sollte sich dein Anwalt ansehen.