27-03-2020, 14:14
++++++++++++Wie ist das nun mit den Rückständen? Werden die wenigstens nun nach §850c ZPO gepfändet und nicht nach §850d?++++++++++++++++
Hahahahahahaha....................... sorry. Natürlich wird weiter nach 850d gepfändet.
Die 530 EUR setzen sich aus 1 Monat Zahlung Rate Rückstand und Laufender Unterhalt zusammen. Die sind halt im September letzen Jahres von mir wohl überzahlt worden und dürfen daher nicht mehr gepfändet werden.
++++++++++++++++Wichtig ist, dass du mit deiner Auskunftsforderung auch die Relevanz von eigenem Vermögen für die Unterhaltsberechnung betonst. Bei Ehegattenunterhalt wäre das zum Beispiel grundsätzlich nicht der Fall. Weil der sich beispielsweise auf ehebedingte Nachteile begründet und nicht das Nichtvorhandensein von Vermögen. Auch eine Begründung für einen Verdacht muss in die Forderung mit rein. Zum Beispiel: Die Oma hat einen grösseren Geldbetrag verschenkt / vererbt.+++++++++++++++++++++++++++++++
Ist alles eingereicht worden. Ebenso das meine Tochter regelmäßig (!) Geld verdient mittels Nachhilfe und Listung auf diversen Nachhilfevermittlungswebseiten und nen Trainerschein hat. Aber scheint alles keine Rolle zu spielen bzw. ICH müsste das Nachweisen.
Der Beschluss an sich ist wie o.g. ziemlich verworren.
Ebenso bleibt die Frage: hat meine Ex bei einer Vollstreckung überhaupt ein Kostenrisiko gehabt, wenn eine Beistandschaft bestand?
Hahahahahahaha....................... sorry. Natürlich wird weiter nach 850d gepfändet.
Die 530 EUR setzen sich aus 1 Monat Zahlung Rate Rückstand und Laufender Unterhalt zusammen. Die sind halt im September letzen Jahres von mir wohl überzahlt worden und dürfen daher nicht mehr gepfändet werden.
++++++++++++++++Wichtig ist, dass du mit deiner Auskunftsforderung auch die Relevanz von eigenem Vermögen für die Unterhaltsberechnung betonst. Bei Ehegattenunterhalt wäre das zum Beispiel grundsätzlich nicht der Fall. Weil der sich beispielsweise auf ehebedingte Nachteile begründet und nicht das Nichtvorhandensein von Vermögen. Auch eine Begründung für einen Verdacht muss in die Forderung mit rein. Zum Beispiel: Die Oma hat einen grösseren Geldbetrag verschenkt / vererbt.+++++++++++++++++++++++++++++++
Ist alles eingereicht worden. Ebenso das meine Tochter regelmäßig (!) Geld verdient mittels Nachhilfe und Listung auf diversen Nachhilfevermittlungswebseiten und nen Trainerschein hat. Aber scheint alles keine Rolle zu spielen bzw. ICH müsste das Nachweisen.
Der Beschluss an sich ist wie o.g. ziemlich verworren.
Ebenso bleibt die Frage: hat meine Ex bei einer Vollstreckung überhaupt ein Kostenrisiko gehabt, wenn eine Beistandschaft bestand?