27-03-2020, 16:06
Verwirkung ist ein schwieriges Pflaster. Es ist gut und richtig, diesen Versuch zu machen wenn man sowieso wegen anderen Dingen vor Gericht ist, aber die Kriterien sind reiner Gummi und ein nicht wohlgesonnener Richter kann den nach Belieben zerren und biegen.
In der Praxis gibts selten Fälle, in denen das Kind, vertreten von Mutter und Beistand am Ende zahlen muss. Oft wird auch trotz ungleichem Ausgang die Aufhebung der Kosten gegeneinander beschlossen, jeder zahlt dann seine eigenen Kosten: Die Mutter nix, der Vater den eigenen Anwalt. Sollte der Beistand das Verfahren komplett verlieren und das Gericht die Kosten dem unterlegenen Kind zuweisen, beträgt das Kostenrisiko in einem einfachen Fall und ohne riesige Streitwerte rund 800 EUR.
Das Kostenrisiko bei einer Vollstreckung ohne weiteres Verfahren sind die eventuell uneinholbaren Vollstreckungskosten. Bei einer Kontenpfändung ist das nicht viel.
Das Nichtbeachten der Nachhilfe wird einer Nachprüfung vermutlich Stand halten. Sollte die das privat, nicht im Rahmen eines angemeldeten Nebenjobs gemacht haben, kann das Gericht davon ausgehen, dass der Betrag die Relevanzgrenze nicht überschreitet. Es würde dir ohnehin nur die Hälfte davon beim Unterhalt abgezogen. Anders eigenes Vermögen. Da gibt es zwar ein Schonvermögen (Ersparnisse für den Führerschein etc.), aber bei Volljährigen und Indizien für höhere Beträge ist das zu prüfen. Hoffentlich war der Antrag im Punkt Vermögen nur auf die Volljährigkeit bezogen, da ist alles eindeutiger.
In der Praxis gibts selten Fälle, in denen das Kind, vertreten von Mutter und Beistand am Ende zahlen muss. Oft wird auch trotz ungleichem Ausgang die Aufhebung der Kosten gegeneinander beschlossen, jeder zahlt dann seine eigenen Kosten: Die Mutter nix, der Vater den eigenen Anwalt. Sollte der Beistand das Verfahren komplett verlieren und das Gericht die Kosten dem unterlegenen Kind zuweisen, beträgt das Kostenrisiko in einem einfachen Fall und ohne riesige Streitwerte rund 800 EUR.
Das Kostenrisiko bei einer Vollstreckung ohne weiteres Verfahren sind die eventuell uneinholbaren Vollstreckungskosten. Bei einer Kontenpfändung ist das nicht viel.
Das Nichtbeachten der Nachhilfe wird einer Nachprüfung vermutlich Stand halten. Sollte die das privat, nicht im Rahmen eines angemeldeten Nebenjobs gemacht haben, kann das Gericht davon ausgehen, dass der Betrag die Relevanzgrenze nicht überschreitet. Es würde dir ohnehin nur die Hälfte davon beim Unterhalt abgezogen. Anders eigenes Vermögen. Da gibt es zwar ein Schonvermögen (Ersparnisse für den Führerschein etc.), aber bei Volljährigen und Indizien für höhere Beträge ist das zu prüfen. Hoffentlich war der Antrag im Punkt Vermögen nur auf die Volljährigkeit bezogen, da ist alles eindeutiger.