29-03-2020, 11:04
Moin.
Wieso sollte die Arbeitsagentur auf Dich zukommen ? Wenn Sie zur Arbeitsagentur gegangen ist, gehe ich von einem Alg I Anspruch aus. Da ist Vermögen, Unterhalt etc. unerheblich; lediglich Einkommen könnte eine mindernde Rolle spielen - auch Millionäre können Alg I beziehen, ist halt eine reine Versicherungsleistung..
Wenn sie allerdings keinen oder einen nicht auskömmlichen Alg I Anspruch , könnte sie ausschliessliches oder aufstockendes Alg II beantragen. Dann wäre allerdings das Jobcenter
und nicht die Arbeistagentur zuständig; ich habe mit jetzt nicht Deinen kompletten Threat durchlesen können, aber ich gehe davon aus, dass Du mit Deiner Ex keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildest..
Gruss
ArJa
Wieso sollte die Arbeitsagentur auf Dich zukommen ? Wenn Sie zur Arbeitsagentur gegangen ist, gehe ich von einem Alg I Anspruch aus. Da ist Vermögen, Unterhalt etc. unerheblich; lediglich Einkommen könnte eine mindernde Rolle spielen - auch Millionäre können Alg I beziehen, ist halt eine reine Versicherungsleistung..
Wenn sie allerdings keinen oder einen nicht auskömmlichen Alg I Anspruch , könnte sie ausschliessliches oder aufstockendes Alg II beantragen. Dann wäre allerdings das Jobcenter
und nicht die Arbeistagentur zuständig; ich habe mit jetzt nicht Deinen kompletten Threat durchlesen können, aber ich gehe davon aus, dass Du mit Deiner Ex keine Bedarfsgemeinschaft mehr bildest..
Gruss
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )