29-03-2020, 11:49
Danke ArJa!
Sie hat anspruch auf ALG1.
Wir leben schon viele Jahre nicht mehr zusammen, sind geschieden.
Ich habe bisher nur Kindesunterhalt bezahlt, nie Ehegattenunterhalt.
Ich dachte mal gelesen zu haben, wenn das Einkommen der Exfrau nicht ausreichend zum Leben ist, der Staat nachprüft ob was beim Exmann zu holen ist, bevor sie selber zahlen z.B. Harz4?
Keine Ahnung wie hoch ihr ALG1 ausfallen wird.
Wir betreuen ja jeder eine minderjährige Tochter.
Sie hat anspruch auf ALG1.
Wir leben schon viele Jahre nicht mehr zusammen, sind geschieden.
Ich habe bisher nur Kindesunterhalt bezahlt, nie Ehegattenunterhalt.
Ich dachte mal gelesen zu haben, wenn das Einkommen der Exfrau nicht ausreichend zum Leben ist, der Staat nachprüft ob was beim Exmann zu holen ist, bevor sie selber zahlen z.B. Harz4?
Keine Ahnung wie hoch ihr ALG1 ausfallen wird.
Wir betreuen ja jeder eine minderjährige Tochter.