31-03-2020, 07:49
Ich habe eine Erbschaft von meiner verstorbenen Mutter unter 50000 Euro erhalten. Bevor es zur Auszahlung kommt verlangt die Bank jedoch eine Steuerprüfung durch das Finanzamt. Weil ich seit zwei Jahren in Thailand lebe und das Geld ins Ausland geht. Das Geld kommt jedoch erst auf ein Deutsches Konto. Steuerschulden habe ich keine. Jedoch bekommen meine beiden Kinder nur den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Ich zahle nur 50 Euro pro Kind. Leutnant Dino sei dank,habe einiges von ihm gelernt.
Jetzt meine frage. Das Finanzamt zur Prüfung liegt in Norddeutschland. Meines, vor zwei Jahren wo ich noch in Deutschland gelebt habe, in Südeutschland.
Sind die Finanzämter miteinander vernetzt sodas das Jugendamt von meinem "Vermögen" Wind bekommt?
Darf die Bank überhaupt eine Steuerprüfung verlangen?
Jetzt meine frage. Das Finanzamt zur Prüfung liegt in Norddeutschland. Meines, vor zwei Jahren wo ich noch in Deutschland gelebt habe, in Südeutschland.
Sind die Finanzämter miteinander vernetzt sodas das Jugendamt von meinem "Vermögen" Wind bekommt?
Darf die Bank überhaupt eine Steuerprüfung verlangen?