31-03-2020, 23:07
Das Sorgerecht ist nicht teilbar. Es gibt die gemeinsame Sorte oder Alleinsorge. Vermutlich meinst du, dass der Lebensmittelpunkt des Kindes beim Vater ist? Oder gab es auch einen Gerichtsentscheid über das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Es gibt keinerlei Verbote, das Kind zum Umgang abzuholen. Umgangsregelungen gelten weiter. Trennungskinder zählen zur Familie, immer dort wo sie gerade mit einem Elternteil sind. Das Problem momentan sind nicht Ausgangssperren, sondern die Durchsetzung von Umgangsregelungen. Das ist in Deutschland sowieso immer schon das grosse Problem und jetzt mit der Krankheit wird es noch schwieriger, wenn einer blockiert. Das tun gerade viele Elternteile. "Solange Corona da ist, gehst du nicht zu deinem Vater/Mutter" heisst es gerne.
Es gibt keinerlei Verbote, das Kind zum Umgang abzuholen. Umgangsregelungen gelten weiter. Trennungskinder zählen zur Familie, immer dort wo sie gerade mit einem Elternteil sind. Das Problem momentan sind nicht Ausgangssperren, sondern die Durchsetzung von Umgangsregelungen. Das ist in Deutschland sowieso immer schon das grosse Problem und jetzt mit der Krankheit wird es noch schwieriger, wenn einer blockiert. Das tun gerade viele Elternteile. "Solange Corona da ist, gehst du nicht zu deinem Vater/Mutter" heisst es gerne.