03-04-2020, 14:28
(19-01-2017, 13:59)p__ schrieb: Der Vergleich kann geändert werden, wennHabe aktuell den Fall, dass gegnerischer Anwalt mich auffordert das ich beim Jugendamt eine Urkunde erstellen lassen soll. Seit wann muss derjenige seine Lebenszeit opfern, damit er mehr bezahlen soll???
1. Du und der Unterhaltsgläubiger beide sich untereinander einigen, dass er geändert wird. Man schüttelt sich die Hände und machts ein paar Formalien amtlich. Fall gelöst!
ODER
2. Vor Gericht durch einen Beschluss oder einen neuen Vergleich das Ergebnis ist, dass er geändert wird.
Gerichtlicher Vergleich besteht nun in zweiter Generation seit 2018.
Muss hier nicht die ex sich darum bemühen? Sie will ja mehr Geld. Und wie verhält es sich bei Minderjährigen; ist hier das Einkommen und Vermögen der Ex uninteressant, so dass Sie KEINE Unterlagen mir schicken braucht?