03-04-2020, 14:47
Die Unterhaltsgläubigerin hat (leider) ein Recht auf Titulierung des Unterhalts. Das musst und kannst nur du. Titulieren kann das Jugendamt (kostenlos) oder ein Notar (geringe Schreibgebühr). Nicht das Erstellen oder Ändern eines Titels ist teuer und schwierig, sondern die Folgen daraus.
Im Standardfall ist es unerheblich, was die einen Minderjährigen betreuende Mutter verdient und sie muss auch keinerlei Auskünfte darüber liefern. Da aber bei starkem Einkommensungleichgewicht zugunsten der Unterhaltskassiererin sie sich je nach Fall auch am Barunterhalt beteiligen muss, gibt es Fälle in denen ihr Einkommen doch eine Rolle spielt. In diesen Fällen obliegt es aber dir, Indizien vorzulegen, die darauf hinweisen dass dies der Fall sein könnte. Sind deine Indizien dem Richter gut genug, kann er Auskünfte der Mutter verlangen und den Unterhalt eventuell anders gewichten.
Solche Indizien sind mal einfach, mal schwer beizubringen. Einfach wird es, wenn ihre Position und ihr Arbeitgeber bekannt ist. So kann man z.B. ziemlich genau sagen, was eine Schuldirektorin verdient. Da ist das Einkommen öffentlich bekannt.
Im Standardfall ist es unerheblich, was die einen Minderjährigen betreuende Mutter verdient und sie muss auch keinerlei Auskünfte darüber liefern. Da aber bei starkem Einkommensungleichgewicht zugunsten der Unterhaltskassiererin sie sich je nach Fall auch am Barunterhalt beteiligen muss, gibt es Fälle in denen ihr Einkommen doch eine Rolle spielt. In diesen Fällen obliegt es aber dir, Indizien vorzulegen, die darauf hinweisen dass dies der Fall sein könnte. Sind deine Indizien dem Richter gut genug, kann er Auskünfte der Mutter verlangen und den Unterhalt eventuell anders gewichten.
Solche Indizien sind mal einfach, mal schwer beizubringen. Einfach wird es, wenn ihre Position und ihr Arbeitgeber bekannt ist. So kann man z.B. ziemlich genau sagen, was eine Schuldirektorin verdient. Da ist das Einkommen öffentlich bekannt.