03-04-2020, 19:00
Nein, das ist eigenes Einkommen und das zählt teilweise bedarfsdeckend. 100 EUR abziehen und den Rest halbieren. Dieses Ergebnis kannst du von deinem Unterhalt abziehen.
Dieses eigene Einkommen (die Ausbildungsvergütung) ist incl. Beleg nachzuweisen, darauf hast du einen Anspruch.
Dieses eigene Einkommen (die Ausbildungsvergütung) ist incl. Beleg nachzuweisen, darauf hast du einen Anspruch.