04-04-2020, 17:25
Zumindest in der für mich geltenden Allgemeinverfügung stellt "die Wahrnehmung des Sorgerechtes" einen triftigen Grund dar, das Haus zu verlassen. Ich nehme an, das haben andere Gemeinden ähnlich formuliert. Ihr könnt und solltet die Umgangsregelung also wie gehabt durchführen.
p__ hat Recht, meine Anwältin hat auch schon davor gewarnt, dass Elternteile den Corona-Kram dafür benutzen, dem anderen Elternteil den Umgang zu verweigern. Auch in meinem Fall war es so, dass das die KM versucht hat, und nur durch verwenden sehr deutlicher Worte zum Einlenken zu bringen war.
p__ hat Recht, meine Anwältin hat auch schon davor gewarnt, dass Elternteile den Corona-Kram dafür benutzen, dem anderen Elternteil den Umgang zu verweigern. Auch in meinem Fall war es so, dass das die KM versucht hat, und nur durch verwenden sehr deutlicher Worte zum Einlenken zu bringen war.