05-04-2020, 11:16
Moin zusammen.
Meine missratene Tochter wird ja nächstes Jahr 18 und willl studieren.. Mein ggw. Uh-Titel ist bis zur Volljährigkeit begrenzt, danach sieht die ebenfalls missratene KM
von mir nie wieder einen Cent.
Das ich für die Ausbildung meiner Tochter genauso wie die KM ab Volljährigkeit unterhaltspflichtig bin, keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegt etc. ist mir klar -
nur... in welchem Rechtsstatus bewegt sich das Ganze ? Muss das wie beim KU gemacht werden ? Wo müsste das gemacht weden ? ( Jugendamt ja wohl nicht mehr ... )
Hat die volljährige Tochter das Recht, diesen Erwachsenenunterhalt ebenfalls titulieren zu lassen ? Muss sie mich erst verklagen um per Urteil einen Titel gegen mich zu erwirken ?
Klärt mich bitte auf .. und passt auf Euch auf.
Gruss aus dem Nordwesten
ArJa
Meine missratene Tochter wird ja nächstes Jahr 18 und willl studieren.. Mein ggw. Uh-Titel ist bis zur Volljährigkeit begrenzt, danach sieht die ebenfalls missratene KM
von mir nie wieder einen Cent.
Das ich für die Ausbildung meiner Tochter genauso wie die KM ab Volljährigkeit unterhaltspflichtig bin, keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegt etc. ist mir klar -
nur... in welchem Rechtsstatus bewegt sich das Ganze ? Muss das wie beim KU gemacht werden ? Wo müsste das gemacht weden ? ( Jugendamt ja wohl nicht mehr ... )
Hat die volljährige Tochter das Recht, diesen Erwachsenenunterhalt ebenfalls titulieren zu lassen ? Muss sie mich erst verklagen um per Urteil einen Titel gegen mich zu erwirken ?
Klärt mich bitte auf .. und passt auf Euch auf.
Gruss aus dem Nordwesten
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )