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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#2
Es gibt mehrere Faktoren:
Wohnt Sie bei Mutti, Wohnt Sie alleine, bekommt Sie Bafög bzw. ist es beantragt. Einen Anspruch auf Tiulierung hat Sie leider. Dies kann via Notar oder Gericht erfolgen.
Bei erwachsenen Unterhalt kommt ggf. das Einkommen der KM mit dazu; hat Sie jedoch weniger als 1.300 €, wirst Du das ganze stemmen dürfen
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Rechtsstatus Volljährigenunterhalt ? - von fragender - 05-04-2020, 12:12
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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