Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#5
(06-04-2020, 10:10)p__ schrieb: Eine wesentliche Rolle  wird dann auch das mütterliche Einkommen spielen, es wird eine Haftungsquote berechnet.
Außer, wenn Sie unter 1.300€ verdient.
War bei mir so, da meine Ex zum Zeitpunkt der Klage 1.293€ bereinigtes netto zur Verfügung hatte. Somit bezahle ich seit das Kind 18 geworden ist sämtlichen Unterhalt alleine; in voller Höhe
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Rechtsstatus Volljährigenunterhalt ? - von fragender - 06-04-2020, 15:13
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 8 Gast/Gäste