06-04-2020, 15:13
(06-04-2020, 10:10)p__ schrieb: Eine wesentliche Rolle wird dann auch das mütterliche Einkommen spielen, es wird eine Haftungsquote berechnet.Außer, wenn Sie unter 1.300€ verdient.
War bei mir so, da meine Ex zum Zeitpunkt der Klage 1.293€ bereinigtes netto zur Verfügung hatte. Somit bezahle ich seit das Kind 18 geworden ist sämtlichen Unterhalt alleine; in voller Höhe