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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#6
Moin.

Ja, mit den 1300 € wirds wohl nichts ... Exe arbeitet VZ und verdient 2,5 K netto.. es sei denn sie schafft es,  das durch Jobaufgabe / Reduzierung zu minimieren ... was ich aber
auch tun werde, weil ich in 2 Jahren in Pension gehe und dann eh deutlich weniger Geld zur Verfügung zu haben werde ...

Konkret: Mein Erzeugnis wird dann wohl selbst oder durch Anwältin mich auffordern, den Erwachsenenunterhalt zu titulieren .... wenn ich das nicht tue,
greift § 170 StGb auch bei Erwachsenen ?

Ich möchte wie schon oft hier gesagt jeden Weg nutzen um meiner Tochter das faule Studentenleben auf meine Kosten zu vermiesen ... soll gefälligst arbeiten gehen oder eine bezahlte
Ausbildung anfangen ( ja .. ich weiss, dass sie sich in die Studentenhängematte legen darf... )

Gruss
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Rechtsstatus Volljährigenunterhalt ? - von ArJa - 06-04-2020, 18:03
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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