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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#11
(07-04-2020, 10:49)Aufstieg schrieb: Ich finde es unangemessen von missratener Tochter zu sprechen.

Lies Dir mal meine Threads der letzten Monate durch und dann überleg nochmal, was Du da schreibst oder wie Du Dein Erzeugnis in so einem Fall  bezeichnen würdest.
Kein normal denkender Vater wird sein Kind als missraten bezeichnen,wenn nicht gravierendste Dinge vorgefallen wären...

Aber nochmal zum Thema : Was würde beim Erwachsenenunterhalt passieren, wenn ich mich weigern würde den Titel zu unterzeichnen ? Irgendein Unterschied zum normalen KU ?

Gruss ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Rechtsstatus Volljährigenunterhalt ? - von ArJa - 07-04-2020, 14:35
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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