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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#13
(07-04-2020, 14:54)p__ schrieb:  Deshalb sind auf jeden Fall Laufzeitbegrenzungen einzutragen, in der Regel auf 2 Jahre.

Träum weiter!

DAS Urteil möchte ich sehen, wo Du für Ausbildungsunterhalt für Kinder größer 18 Jahre eine Zeitbeschränkung durchbekommst!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Rechtsstatus Volljährigenunterhalt ? - von Simon ii - 07-04-2020, 15:14
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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