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Errechnung des fiktiven Einkommens ohne „Einlassung“)
#6
Die Ersatzhaftung der Großeltern auf Kindesunterhalt ist ein ganz eigenes Thema. Ich rate mal so ins Blaue hinein, dass du befürchtest, dass deine Eltern für Kindesunterhalt herangezogen werden. Das ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft und nicht so einfach. Zunächst mal werden sie dir hinterhersteigen. Nach dem Versäumnisurteil gegen dich kommt die Pfändung. Du wirst gepfändet. Aufgrund einiger Verträge innerhalb Europa (egal ob EU oder nicht) kein Problem und ausserhalb Europas je nach Land. Rechne nicht einer Passverlängerung bei Kindesunterhaltsschulden.
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RE: Errechnung des fiktiven Einkommens ohne „Einlassung“) - von p__ - 10-04-2020, 15:01

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