11-04-2020, 01:18
(10-04-2020, 11:49)p__ schrieb: Sätze aus den Empfehlungen zum Unterhaltsrecht:
"Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Empfehlung. Die Anwender, insbesondere die Gerichte, sind aufgefordert, ihre Vorgaben nicht ungeprüft auf den Einzelfall anzuwenden."
"Die Hinweise zur Anpassung der Selbstbehalte sind zu beachten. Dies betrifft insbesondere die individuellen Wohnkosten"
"Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien sollten vereinheitlicht werden."
"Dem Unterhaltsschuldner ist auf jeden Fall ein tatsächliches Einkommen (ohne Nutzungsvorteile) in Höhe des individuellen Selbstbehalts zu belassen."
Da klingt Unruhe heraus angesichts der üblichen Einheits-Schnellbehandlung mit anschliessender Pleite des Pflichtigen und dem Wechsel vom Familien- und Schuldrecht.
Naja. Das haben sie auf dem FGT 2013 und 2015 auch schon gemeint. Was macht die denn so unruhig, daß sie seit 7 Jahren darüber reden, aber sonst nichts passiert?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater