13-08-2009, 21:23
(13-08-2009, 20:50)beppo schrieb: Öhm aber der hat sich doch parallel zum Unterhaltssatz entwickelt!!??
Nein. Die Tabelle ist totaler Murks. Bei Unterhalt nach §1615l BGB ist der Selbstbehalt sogar drastisch gesunken, der BGH hat ihn von 1100 auf 900 bis 995 EUR abgesenkt. Praktischerweise der einzige Selbstbehalt, den die Tabelle verschweigt. Auch sonst ist die Tabelle totaler Mist, die unterbliebene Anrechnung des Kindergeldes ab 2001 wurde verschwiegen, die wichtigen Zahlbeträge komplett ignoriert und noch tausend andere Betrügereien. Diese Tabelle ist mit der alleinigen Massgabe hingetrickst worden, "ist ja alles nicht so schlimm", "seht her, die armen Unterhaltsberechtigten". Die höheren Stufen werden ignoriert, die veränderte Einteilung der Stufen wurde ignoriert, das Ding steckt so voller Lug und Trug dass es von einer Ministerin oder vom vamv kommen könnte.