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Volljährigenunterhalt, FSJ, Studium, Auslandsstudium?
#19
Die Frage ging ja über die Modalitäten des Volljährigenunterhalt, nicht zur Bezeichnung von Kindern die einen beleidigen.

Trotzdem ein Rat: Ziel muss sein, sich nicht nur finanziell, sondern vor allem auch emotional von solchen Leuten zu lösen. Es sind wirklich nicht mehr als irgendwelche Leute, egal ob sie ein paar (max. 45%) ähnliche Gene haben wie ein Nachkomme. Oder ob es eine Ex ist.

Hat man sich gelöst, ist es einem auch völlig egal was man sagt. "Kind" oder "missraten" oder "Person"... es gibt keinen Grund mehr, so jemand mehr anzuheften wie den Milliarden anderer Menschen, die einen nicht interessieren.

Zwischenzeitlich habe ich schon den Vornamen der Ex vergessen. Irgendwo liegt da ein Ordner mit Schreiben über fünfstellige Schulden. Ich bin stolz darauf, dem ganzen Schwachsinn das Geld verweigert zu haben, eine Menge Leute geärgert zu haben, Juristen geprellt, Beteiligte genervt. Den Teufel um eine Seele betrogen. Ein gutes Gefühl. Das verderbe ich mir nicht durch emotionale Leimstreifen oder über Gedanken, wie ich denn angeblich zu diesen Leuten zu stehen hätte und wie ich sie bezeichnen solle. Mir doch egal.
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RE: Rechtsstatus Volljährigenunterhalt ? - von p__ - 14-04-2020, 10:31
Unterhaltsberechtigte Studenten... - von ArJa - 08-07-2021, 13:37

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