17-04-2020, 10:35
Mit Rechtskraft des Beschlusses verlierst du also das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Taktisch war Antrag 2 ein Fehler, ein Entscheid nach §1628 BGB wäre besser gewesen statt deinerseits das alleinige ABR zu beantragen. Der Richter stand damit zwischen alleinigem ABR bei Mutter oder bei dir. Ein milderes Mittel um das Ziel zu erreichen hätte den Weg in die nächste Instanz erleichtert, wenn er das abgelehnt hätte, das hätte er es nämlich nicht mehr OLG-fest begründen können. Wahrscheinlich war es ein Rat deines Anwalts? Ist ein typischer Anwaltsfehler.
Die richterlichen Begründungen jetzt sind Textbausteine aus dem Familienrichterkatalog. Die Jugendamtsaussage überrascht mich etwas, wenn sie so klar war wie du schreibst. Normalerweise pfeifen sie das Lied der Juristen. Da zählt immer gerade der Punkt allein, der einen Enscheid pro Mutter verursacht. Bei dir aber nicht. Solltest du eine Instanz weiter gehen, wären das die Haken, an denen du es anseilen kannst. Ob und wie genau, hängt vom genauen Wortlaut der richterlichen Begründung ab. Sollte er da einen oder mehrere Faktoren unbeachtet übergangen haben, wäre das so ein Haken.
Taktisch war Antrag 2 ein Fehler, ein Entscheid nach §1628 BGB wäre besser gewesen statt deinerseits das alleinige ABR zu beantragen. Der Richter stand damit zwischen alleinigem ABR bei Mutter oder bei dir. Ein milderes Mittel um das Ziel zu erreichen hätte den Weg in die nächste Instanz erleichtert, wenn er das abgelehnt hätte, das hätte er es nämlich nicht mehr OLG-fest begründen können. Wahrscheinlich war es ein Rat deines Anwalts? Ist ein typischer Anwaltsfehler.
Die richterlichen Begründungen jetzt sind Textbausteine aus dem Familienrichterkatalog. Die Jugendamtsaussage überrascht mich etwas, wenn sie so klar war wie du schreibst. Normalerweise pfeifen sie das Lied der Juristen. Da zählt immer gerade der Punkt allein, der einen Enscheid pro Mutter verursacht. Bei dir aber nicht. Solltest du eine Instanz weiter gehen, wären das die Haken, an denen du es anseilen kannst. Ob und wie genau, hängt vom genauen Wortlaut der richterlichen Begründung ab. Sollte er da einen oder mehrere Faktoren unbeachtet übergangen haben, wäre das so ein Haken.