19-04-2020, 17:53
@Zahlesel
Ja die Formulierung gefällt mir auch besser
@Netlover
Ok ich versuche mal die recherche in diese Richtung, und eine E-Mail an den dortigen Personalrat ist sicher auch nicht verkehrt. Ansonsten klingst Du plötzlich eher pessimistisch, nachdem Du die Begründung gelesen hattest -- wenig Angriffsfläche für einen Konter?
@p___
Einen coolen Schriftsatz zu bauen traue ich mir zu. Mein Anwalt (und auch die Gegenseite) war sehr ausschweifend, insgesamt sind hier sicher schon 200 Seiten geschrieben worden. Der Richter hatte Steno-Notizen in der Verhandlung, hat also sicher sein bestes gegeben in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit das wichtigste zu extrahieren. Aber dabei geht sicher auch viel verloren. Eine knackig formulierte Zusammenfassung und Begründung auf einer Seite bringt hier sicherlich dem OLG-Richter mehr (vgl. FAQ). Das habe ich leider erst viel zu spät verstanden, dass ich mit meinem Anwalt enger zusammenarbeiten muss wenn es um die Schrifstücke geht.
Geht das dann in der nächsten Instanz eigentlich so weiter? Stellungnahmen und Antworten, dieses ermüdende hin-und-her aus Schrifstücken, oder prüft der Richter nur das bereits geschriebene?
@all
Danke für eure Hinweise, weiß garnicht wie ich das je zurückzahlen kann...
Ja die Formulierung gefällt mir auch besser
@Netlover
Ok ich versuche mal die recherche in diese Richtung, und eine E-Mail an den dortigen Personalrat ist sicher auch nicht verkehrt. Ansonsten klingst Du plötzlich eher pessimistisch, nachdem Du die Begründung gelesen hattest -- wenig Angriffsfläche für einen Konter?
@p___
Einen coolen Schriftsatz zu bauen traue ich mir zu. Mein Anwalt (und auch die Gegenseite) war sehr ausschweifend, insgesamt sind hier sicher schon 200 Seiten geschrieben worden. Der Richter hatte Steno-Notizen in der Verhandlung, hat also sicher sein bestes gegeben in der ihm zur Verfügung stehenden Zeit das wichtigste zu extrahieren. Aber dabei geht sicher auch viel verloren. Eine knackig formulierte Zusammenfassung und Begründung auf einer Seite bringt hier sicherlich dem OLG-Richter mehr (vgl. FAQ). Das habe ich leider erst viel zu spät verstanden, dass ich mit meinem Anwalt enger zusammenarbeiten muss wenn es um die Schrifstücke geht.
Geht das dann in der nächsten Instanz eigentlich so weiter? Stellungnahmen und Antworten, dieses ermüdende hin-und-her aus Schrifstücken, oder prüft der Richter nur das bereits geschriebene?
@all
Danke für eure Hinweise, weiß garnicht wie ich das je zurückzahlen kann...