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Essensgeld vom Kindesunterhalt abziehen
#4
Rechnet man die halben Ferien dazu, bist du auf 40% Betreuung. Das ist die Strategie der Kassiererinnen und Rechtspflege seit ein paar Jahren - gerade so unter dem Wechselmodell bleiben, aber vollen Unterhalt plus volles Kindergeld kassieren. Möglich gemacht hat diesen irren Schwachsinn der BGH.

Eine Bitte nach Essensgeld hättest du nur äussern sollen, wenn ihr ein gutes Elternverhältnis habt und auch bisher beim Geld Konsens bestand. Denn es gibt keinerlei rechtliche Grundlage für ein "Essensgeld". Deine Frage hat als gar keine rechtliche Berechtigung und kommt bei der Mutter als "der will was, was ihm gar nicht zusteht" an. Ausser eben, ihr versteht euch gut habe auch die gegenseitigen Bedürfnisse noch nicht aus dem BLick verloren.

Unterlasse also weitere Nachfragen. Aber vielleicht sind andere Dinge am Unterhalt zu ändern. Vielleicht ist der Schritt zum echten Wechselmodell mögich, das hätte auch deutliche Konsequenzen für den Unterhalt. Vielleicht kommt eine weitere Abstufung der Tabelleneinordnung in Frage. Vielleicht kannst du aufstocken. Vielleicht ist bei der bisherigen Unterhaltsberechnung noch etwas zu deinem Vorteil übersehen worden. Vielleicht, vielleicht. Aber Essensgeld geht nicht.
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RE: Essensgeld vom Kindesunterhalt abziehen - von p__ - 25-04-2020, 09:36

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